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Auszug - B6 1Ä VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 6 1.Änderung für das Gebiet "Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohwegs"  

 
 
11/2024/070 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges den Bebauungsplan Nr. 6 die 1. Änderung aufzustellen.

 

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrugr den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 1. Änderung zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17  BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hasenkrug beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage eingefügt um 10:36 Uhr

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Matthias Gudat


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Herr Matthias Gudat wird wieder hereingebeten.