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Auszug - B21 2.Ä - Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" der Gemeinde Großenaspe  

 
 
16/2024/309 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:02 - 23:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Großenaspe
Ort: Am Beek 1, 24623 Großenaspe
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 r das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 11.12.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe vom 11.12.2024, TOP 12 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0