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Tobias Hübscher stellt den Antrag, die Erhöhung der Verwaltungskosten auf 8 % zu akzeptieren, aber als Basis für die Berechnung nicht die geplanten Personalkosten des pädagischen Personals, sondern die Personal-Ist-Kosten heranzuziehen. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass derzeit nicht alle Planstellen besetzt sind. Beschluss: Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die beigefügte Träger- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und der Gemeinde Großenaspe unter der Bedingung, dass die Berechnung der Verwaltungskosten in Höhe von 8 % auf Basis der Personal-Ist-Kosten des pädagischen Personals erfolgt. Die Finanzierungsvereinbarung soll ab dem 01.01.2025 gelten. Abstimmungsergebnis:
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