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Bernd Konrad regt an, dieser Satzung die Kurzbezeichnung „Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung“ zu geben. Er gibt zu Bedenken, dass am Ende des Satzungstextes darauf hingewiesen werden muss, dass die bisherige Satzung außer kraft tritt. Zudem stellt er den Antrag, dass auch eine vierteljährliche oder jährliche Abrechnung möglich sein soll. In der Diskussion zu diesem Antrag wird der Vorschlag unterbreitet, im § 16 Abs. 4 Satz 2 das Wort „grundsätzlich“ vor „11 monatliche Vorauszahlungen…“ zu ergänzen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Großenaspe unter Berücksichtigung der von Bernd Konrad vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen sowie die Anpassung des Mischzinssatzes von 0,5 % auf 3,6 %. Abstimmungsergebnis:
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