Bürgerinformationssystem
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Kai Hauschildt verliest die Begründungen der Bürgerbegehren der TOPe 11 und 12, welche am 23.11.2024 der Gemeinde bekannt gemacht worden sind. Er weist auf die Zusammenfassung beider TOPe hin. Konkretere Darstellungen werden nicht bekanntgegeben. Auf Nachfrage, warum nicht Agri-PV explizit unterschieden wurde, wird klargestellt, dass die Beschlusslage am 23.10.2024 genau diese Unterscheidung ebenfalls nicht hatte. Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Erläuterungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens "Sind Sie dafür, den in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.1 gefassten Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet südwestlich der Bebauung Hagen, beidseitig Hauptstraße (K32), beidseitig Ginsterweg, westlich Meindiek, aufzuheben und damit im Ergebnis die Planung für den Bau einer PV-Fläche / Agri-PV in diesem Gebiet zu beenden?" gemäß § 16g Abs. 5 Satz 5 der GO-SH zur Kenntnis.
(Kein Abstimmungsergebnis, da die GV die Erläuterungen zur Kenntnis nimmt) |
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