Bürgerinformationssystem
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Einwendungen vom Wehrführer zum Protokoll vom 12.12.2024: Im Protokoll fehlt dem Wehrführer, dass der anwesende Gemeindewehrführer den Gemeindevertretern ausdrücklich zum Standort in der Glückstädter Straße rät, da in der Heidmoorer Straße am Aschepohl die Hilfsfristen deutlich schlechter bis gar nicht einzuhalten sind! Er bittet diesen Hinweise und den nachfolgenden Text in die Niederschrift aufzunehmen: Die Hilfsfristen sind im Landesbrandschutzgesetz klar geregelt. Der Standort in der Heidmoorer Str. erfüllt diese Vorgaben nicht so gut wie der Standort in der Glückstädter Str. Hier gibt es einen zeitlichen Unterschied zwischen 1,5 und 2,0 Minuten bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten. Abstimmungsergebnis:
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