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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, von der Verlängerung der Übergangsfrist für § 2 b Umsatzsteuergesetz bis zum 31.12.2025 Gebrauch zu machen mit dem Ziel, zeitnah mit dem Amt und Fachleuten die Vor- und Nachteile einer Umsatzsteuerpflicht abzuwägen. Abstimmungsergebnis:
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