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Beschluss: Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen folgende Gemeindevertreter*innen wegen Befangenheit den Sitzungsraum:
Jonas Humfeldt Joachim Rathjen
Sie sind weder bei der Beratung noch Beschlussfassung anwesend.
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Verlängerung der
„Satzung der Gemeinde Borstel über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 1 für das Gebiet „westlich der Hauptstraße, inclusive Eichenweg, Am Teich, Twiete und Hagener Weg““
Auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Borstel folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr, bis zum 23.05.2026, verlängert.
Besondere Umstände: Im Laufe des Verfahrens wurde ein Geruchsgutachten notwendig. Dieses hat einiges an Zeit gekostet. Aus diesem Grund kann das Planverfahren nicht bis zum 24.05.2025 abgeschlossen werden. Das Gutachten liegt nun seit 11.02.2025 vor, sodass die Planung vorangebracht werden kann. Aus diesem Grund soll die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abstimmungsergebnis:
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