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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Die Vorsitzende stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass
zu der Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde,
die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellung erheben sich keine Einwendungen.
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land