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Auszug - B12 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände" der Gemeinde Großenaspe  

 
 
16/2025/414 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:01 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Großenaspe
Ort: Am Beek 1, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 12r das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände nach § 10 BauGB

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 16.04.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretersitzung vom 16.04.2025, TOP 11

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0