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Wegen Befangenheit ist Jörn Carsten Fock weiterhin bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend. Beschluss: Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Dorfstraße weitestgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop“ nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße weitestgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hagen am 23.09.2024 und ergänzend am 03.03.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hagen
den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße weitestgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 , Meinhop“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jörn Carsten Fock
Abstimmungsergebnis:
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