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Auszug - Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  

 
 
11/2012/037 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0