Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Forstbehörde über Kreis Segeberg | Forstbehörde Im vorgelegten Entwurf werden die von mir zu vertretenden forstbehördlichen Belange im Ausreichenden Maß berücksichtigt - insofern bestehen keine Bedenken. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Bedenken. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Keine Anregungen und Bedenken. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Anregungen. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Stellungnahme. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Um auch weiterhin eine dorftypische Durchgrünung der Grundstücke im Geltungsbereich des B-Plans sicherzustellen sollte mit dem B-Plan der Erhalt der vorhandenen Gehölze angestrebt werden. Die in den Geltungsbereichen vorhandenen Knicks (gesetzlich geschützte Biotope nach § 21 LNatSchG) müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. In der Durchführungsbestimmung zum Knickschutz vom 11.06.2013 ist festgelegt, dass Knicks nur dann als unbeeinträchtigt im Sinne des Gesetzes beurteilt werden können, wenn die Bebauung einen ausreichenden Abstand einhält und der Knick einschließlich des Knicksaumes unbeeinträchtigt bleibt. Analog zu den im B-Plan übernommen Waldschutzstreifen, sollten auch 5 m breite Knickschutzstreifen dargestellt werden. Dies würde eine Beeinträchtigung der vorhandenen Knicks ausschließen. Sofern eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist im Rahmen der Bauleitplanung über einen angemessenen Ausgleich zu entscheiden. In den Satzungen werden unter Punkt 5 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) bezeichnet. Bei diesen Flächen handelt es sich um Verkehrsflächen. Sie sollten deshalb auch als solche bezeichnet werden (§ 9 (1) Nr. 11). | Bei dem B-Plan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Auf eine Übernahme der Knicks wird verzichtet, da diese ohnehin geschützt sind. Eingriffe die über das bereits heute gültige Maß hinaus gehen werden durch die Planung nicht vorbereitet. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme gem. § 9 (1) 20 BauGB. Eine Änderung der Rechtsgrundlage ist nicht erforderlich. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken. Wenn Niederschlagswasser versickert werden soll, ist das DWA-Arbeitsblatt ATV-DVWKA 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu beachten. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden ist erlaubnisfrei. Für die Versickerung von Niederschlagswasser über Rigolen oder Sickerschächte in das Grundwasser ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg einzureichen. SG Gewässer: Meine Stellungnahme zur ersten Beteiligung wurde in zwei Punkten hinsichtlich der Baugrenzen zu Gewässern bislang nicht berücksichtigt. Ich weise darauf hin, dass die langfristige Entwicklung der Vorranggewässer auch eine Anhebung der Mittelwasserstände in den Gewässern um wenige dm beinhalten kann, die dann auch zu entsprechender Anhebung der gewässernahen Grundwasserstände führt. Um Konflikte mit der Bebauung auch langfristig zu vermeiden, empfehle ich weiterhin die Baugrenzen -wie in meiner ersten Stellungnahme beschrieben- enger festzusetzen. I.F. daher ein Auszug aus meiner ersten Stellungnahme: "An den überplanten Flächen verlaufen Vorranggewässer nach WRRL (Hardebek- Brokenlander Au und Wiemersdorfer Au). Um diese Gewässer langfristig in einen guten natürlichen Zustand entwickeln zu können, wurden 2005 vom LLUR potentiell natürliche Entwicklungsräume (PnE) definiert. Die vorliegende Planung tangiert diese und würde damit die Entwicklungsmöglichkeiten für die Gewässer einschränken. Zur Vermeidung von Konflikten mit der Ortsentwicklung sollten daher folgende Punkte berücksichtigt werden: zu Teil 1: Die Flurstücke 9/8 und 12/30 ragen teilweise in den PnE der Hardebek-Brokenlander Au. Durch Anpassung der Baugrenzen sollte hier sichergestellt werden, dass die derzeit vorhandene Bebauung nicht weiter nach Norden ausgedehnt wird. zu Teil 2: Die Flurstücke 25/7, 21/3 und 2/4 ragen teilweise in den PnE der Wiemersdorfer Au. Durch Anpassung der Baugrenzen sollte hier sichergestellt werden, daß die derzeit vorhandene Bebauung nicht weiter nach Süden ausgedehnt wird." SG Boden: Sollten im Zuge von Baumaßnahmen verunreinigte Bodenbereiche gefunden werden, ist die uBB Se umgehend zu informieren. Der verunreinigte Boden ist fachgerecht auszubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Ausbau belasteter Böden ist durch ein fachlich geeignetes Büro zu begleiten und zu überwachen. SG Grundwasserschutz: Keine Bedenken. | Die Festsetzung von Baugrenzen ist nicht Gegenstand der Planung. Eingriffe die über das bereits heute gültige Maß hinausgehen, werden durch die Planung nicht vorbereitet. An der Planung wird festgehalten. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. |
19.09.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
22.08.2013 Az.: | Wege-Zweckverband | Keinerlei Hinweise | ./. |
04.09.2013 Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Lübeck | Aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | Wird zur Kenntnis genommen. |
11.09.2013 Az.: | Gewässerpflegeverband Großenaspe - Wiemersdorf | Einleitend möchten wir hervorheben, dass seitens des Verbandes grundsätzlich keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben bestehen. Wir verweisen jedoch ausdrücklich auf die Mail des Kreises Segeberg, deren Inhalte vom Gewässerpflegeverband Großenaspe - Wiemersdorf in vollem Umfang unterstützt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. | Siehe hierzu Stellungnahme Kreis. |
26.08.2013 Az.: FB 2-He | Amt Kellinghusen | Gemeinde Brokstedt Keine Bedenken | ./. |
09.09.2013 Az.: | Amt Mittelholstein | Gemeinde Arpsdorf Keine Bedenken und Anregungen | ./. |
10.09.2013 Az.: Hasenkrug - SE | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig | Keine Bedenken Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |