Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein Einwohner fragt, ob für die Ausbesserung der Straßenschäden nur die Waldchaussee berücksichtigt wird. Die Bürgermeisterin verneint dies. Sie erläutert, dass alle Gemeindestraßen bei der Bestandsaufnahme berücksichtigt wurden, für deren Instandhaltung die Gemeinde zuständig ist. Kreisstraßen und GIK-Wege fallen nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und würden nicht mit aufgenommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||