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Beschluss: Die Gemeinde Hitzhusen beschließt die Umstufung/Abstufung einer Teilfläche der Schulstraße, Grundstück der Gemarkung Hitzhusen, Flur 5, Flurstück 140 (zwischen den Grundstücken „Schulstraße 28“ und „Schulstraße 30“, genaue Lage siehe Anlage) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung.
Die Abstufung erfolgt von momentan einer „Gemeindestraße“ nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz SH in eine „sonstige öffentliche Straße“ nach § 3 Absatz 1 Nr. 4 a und b Straßen- und Wegegesetz SH.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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