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Erläuterungen: In der Sitzung der GV Mönkloh vom 10.09.2024 wurden von der GV die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Stand 30.06.2024 genehmigt. In der damaligen Tabelle war der laut Haushaltssatzung § 4 angegebene Freibetrag falsch angewendet worden. Laut Haushaltssatzung § 4 wären 10.000 Euro bereits genehmigt worden. In der damaligen Tabelle waren lediglich 5000 Euro angegeben. Dies sollte nun korrigiert werden.
Durch den in der Hauptsatzung freigegeben Betrag von 7.500 Euro für den Bürgermeister als Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen ohne GV Beschluss, kam in der Sitzung der GV Mönkloh am 04.09.2025 der Gedanke auf, dass dieser Höchstbetrag auch als §4 Haushaltssatzungsbetrag zu verwenden ist. Dies sind jedoch zwei unabhängige Beträge.
In der Sitzung der GV wurden die über und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, die über 7.500 Euro Abweichung zum Haushaltsansatz lagen. Tatsächlich bräuchten nur Abweichungen durch die GV genehmigt werden, die über 10.000 Euro liegen (§ 4 der Haushaltssatzung). Insofern hatte die GV sogar Beträge nochmal zusätzlich genehmigt, die sie nicht hätte genehmigen müssen, weil die Pauschalgenehmigung über 10.000 Euro bereits im Haushalt verankert war.
Insofern passt der vorbereitete Beschlussvorschlag und die Tabelle mit den Zahlen incl. 10.000 Euro pauschal Genehmigung. Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die Korrektur der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2024 - laut anliegender Aufstellung. Abstimmungsergebnis:
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