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Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 82 GO die Korrektur der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2024 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
dafür
8
dagegen
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Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land