Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, für die Erneuerung der Verbindungsstraße zwischen Wiemersdorf und Bimöhlen einen Förderantrag beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu stellen. Die Gemeinde Bimöhlen stellt den auf sie entfallenden Eigenanteil für die Erneuerung der Verbindungsstraße aus Haushaltsmitteln zur Verfügung. Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bimöhlen und der Gemeinde Wiemersdorf wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Die Gemeinde Bimöhlen stimmt zu, dass die Bürgermeisterin von Wiemersdorf den Förderantrag stellt. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||