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Bürgermeister Hans Jochen Hasselmann verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage zum Verfahren und erläutert die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte. Er führt aus, dass ein Entwässerungskonzept sowie ein Schmutzwasserbeseitigungskonzept erforderlich sind, welche durch ein entsprechend zu beauftragendes Fachbüro zu erstellen sind. Das anfallende Schutzwasser ist zu sammeln und einer gemeindlichen Abwasserbehandlungsanlage (Gebietskläranlage) zuzuführen. Zudem ist die Größe der erforderlichen Ausgleichsfläche zu ermitteln und festzulegen. Weiterhin weist Bürgermeister Hasselmann darauf hin, dass gemäß § 2 des Kaufvertrages ein Rücktrittsrecht besteht, welches jedoch zeitlich befristet ist.
Herr Petersen (Kreis Segeberg) berichtet über den bisherigen Verlauf des Verfahrens: 2019: Aufstellungsbeschluss mit Planung der Wohneinheiten und Beteiligung der Landesplanung. 2021: Versand der Verfahrensunterlagen und Rücksprache mit dem Amt Bad Bramstedt-Land bezüglich eines möglichen Überschwemmungsrisikos. Zwar handelt es sich nicht um ein offizielles Überschwemmungsgebiet, dennoch besteht ein akutes Risiko.
2025 wurde die TÖB Beteiligung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist folgendes zu veranlassen.
Herr Petersen erläutert, dass womöglich eine Erhöhung der Fläche möglich wäre, diese Maßnahme jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei. Ein Geruchsgutachten sei nicht erforderlich. Das Schmutzwasserbeseitigungskonzept werde voraussichtlich den größten Kostenfaktor darstellen. Als mögliches Ingenieurbüro wird die E&N Wasser und Plan GmbH, Elmshorn, benannt, da dieses Büro bereits im Projekt „Bramau“ tätig ist. Alternativ könne auch ein anderes Fachbüro beauftragt werden. Darüber hinaus ist noch ein Entwässerungskonzept notwendig.
Herr Steffen Krohn weist darauf hin, dass die im Bericht genannten hohen Kosten für die Gemeinde eine erhebliche Belastung darstellen könnten. Die Gemeindevertretung betont den Bedarf an einer genaueren Kostenermittlung. Herr Petersen empfiehlt, zunächst eine überschlägige Kostenschätzung erstellen zu lassen, um anschließend entscheiden zu können, ob das Vorhaben für die Gemeinde wirtschaftlich vertretbar ist.
Die Gemeindevertretung nimmt dies als Anhaltspunkt zum Beschluss in der nächsten Gemeindevertretersitzung zur Kenntnis.
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