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Auszug - Information zum Verfahrensstand Bau Feuerwehrfahrzeughalle  

 
 
04/2025/091 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Wortprotokoll

Herr Hasselmann bittet Frau Kasprzak, den aktuellen Stand zum Neubau der geplanten Fahrzeughalle der Feuerwehr zu erläutern und einen Überblick über die weiteren geplanten Schritte zu geben.

Die Genehmigung für den Neubau liegt der Gemeinde mit einigen Auflagen vor. Um das Projekt weiter voranzutreiben und die ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere im Hinblick auf Fördermittel, zu gewährleisten, muss zunächst die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 für den Gebäudeplaner erfolgen. Ursprünglich war die gesamte Maßnahme noch nicht endgültig beschlossen, weshalb zunächst nur die Planungsleistungen der Phasen 1 bis 4 bis zur Genehmigungsplanung ausgeschrieben und vergeben wurden. Gleichzeitig muss ein Tragwerksplaner für die Erstellung der Statik ausgeschrieben werden. 

 

Die Ausschreibungen für die Planungsleistungen können aufgrund des Auftragswerts im nationalen Verfahren durchgeführt werden, da dieser unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt. Das nationale Vergabeverfahren vereinfacht und beschleunigt den Ablauf durch weniger strenge Regularien und kürzere Fristen. 

 

Sobald die beauftragten Planungsbüros feststehen, folgen die Ausführungsplanung, Abstimmungsgespräche sowie Bemusterungen. 

 

Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters erklärt Frau Kasprzak, dass die Ausschreibung der Bauleistungen bei einem reibungslosen Ablauf voraussichtlich Mitte 2026 erfolgen könnte. Der Baubeginn wäre somit frühestens im Herbst 2026 möglich. 

 

Weiterhin berichtet sie, dass aufgrund von Auflagen aus der Baugenehmigung zum Thema Kompensation einer Grabenanlage mit umliegendem Überflutungsbereich voraussichtlich ein Landschaftsplaner hinzugezogen werden muss, idealerweise mit Schwerpunkt im Bereich Wasserbau.

 

Die Ausschreibungen für die einzelnen Planungsleistungen sollen voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen, auch um dem Architekturbüro Gebrüder Schmidt erneut die Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten.

 

Herr Steffen Krohn erkundigt sich, wie man weiter vorgeht, wenn sich mit der

Ausschreibung ein deutlich zu hohem Angebotspreis ergibt, und ob die Gemeinde trotz begrenzter finanzieller Mittel in diesem Fall zum Bau verpflichtet wäre.

Frau Kasprzak erläutert, dass eine Ausschreibung bei überhöhten oder

unwirtschaftlichen Angeboten aufgehoben werden kann.

Ein Gemeindevertreter fragt nach, ob in der umfangreichen Auflagenliste zusätzliche

Kostenpositionen enthalten sind bzw. noch entstehen können.

Frau Kasprzak teilt mit, dass insbesondere die Außenanlagen voraussichtlich

zusätzliche Kosten verursachen werden. Zudem weise die Untere Naturschutzbehörde zunehmend strengere Auflagen vor, was die Kostensituation weiter beeinflussen könnte. Sie hoffe jedoch, dass die wirtschaftliche Lage in Zukunft wieder günstiger wird. Abschließend spricht sich Frau Kasprzak dafür aus, dass es insbesondere kleineren Gemeinden erleichtert werden sollte, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.