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Beschluss: Die am 07.10.2025 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2024 der zum Bilanzstichtag 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 10.269.612,84 € und einem Eigenkapital von 7.500.101,26 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.464.368,12 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ausgleichsrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 35,5 % (mindestens 20 %) beträgt.
Ein Gemeindevertreter merkt an, dass es aus seiner Sicht offene Fragestellungen gibt hinsichtlich der liquiden Mittel, Inventuren, Rechnungsabgrenzungsposten, Forderungsbewertungen und Vollständigkeit des Lageberichts. Der Vorsitzende bittet um Zusammenstellung der Punkte zur Weiterleitung an den Kämmerer. Abstimmungsergebnis:
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