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Beschluss: Die am 27.10.2025 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ergab keine Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2024, der zum Bilanzstichtag 31.12.2024 mit einer Bilanz-summe in Höhe von 31.946.220,37 € und einem Eigenkapital von 3.011.384,72 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 87.174,28 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO vorgetragen, da bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gemäß § 25 Absatz 3 und § 60 Absatz 3 GemHVO, die Allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 15 % der Bilanzsumme aufweisen muss. Abstimmungsergebnis:
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