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Beschluss: Die am 13.10.2025 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2024 der zum Bilanzstichtag 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.085.261,67 € und einem Eigenkapital von 659.330,42 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 80.410,48 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ausgleichsrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 42,3 % (mindestens 20 %) beträgt. Abstimmungsergebnis:
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