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Nicko Fölster nimmt Bezug auf den mit der DLRG geschlossenen Vertrag aus 2021. Laut diesem soll die DLRG regelmäßig dem Wehrführer eine Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen. Dies ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Er regt an zu überlegen, den Vertrag zu kündigen, da Hasenkrug keine Badestellen oder ähnliches und somit auch keine Gefahrenstellen hat. Aktuell läuft der Vertrag noch bis zum 31.12.2027 und muss spätestens ein halbes Jahr vorher gekündigt werden. Herr Aszmoneit teilt mit, dass auf der Amtsausschusssitzung vom 03.12.2025 dieses Thema bereits angesprochen wurde und die DLRG nunmehr einen Tätigkeitsbericht sowie eine Gefährdungsbeurteilung nachreichen wird. |
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