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Auszug - F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt  

 
 
01/2025/057 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

1. r das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0