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Beschluss: Beschluss:
1. Für das Gebiet „südlich des Küchengrabens, östlich und nördlich der Flottbek, sowie westlich der Biogasanlage“ - "Energiepark am Küchengraben" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt: Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Energienutzung“
Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
IPP Ingenieurgesellschaft Possel und Partner GmbH Rendsburger Landstraße 196/198 24113 Kiel
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
7. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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