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Auszug - B37 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich der Landesstraße L260, Brokstedter Straße, östlich des Gewässers "Flottbek" angrenzend an die Gemeindegrenze Hardebek, südlich der Straße Vierkamp"  

 
 
16/2025/451 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Beschluss:

 

1. r das Gebiet „rdlich der Landesstraße L260, Brokstedter Straße, östlich des Gewässers "Flottbek" angrenzend an die Gemeindegrenze Hardebek, südlich der Straße Vierkamp" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bau einer Batteriespeicheranlage

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Luxera Energy GmbH

Ridlerstraße 39

80339 München

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0