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Auszug - Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung und des Kleidergeldes bei Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers  

 
 
09/2025/048 11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:28 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus Ole School Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers ist die Höhe der Aufwandsentschädigung und des Kleidergeldes für den 2. stellvertretenden Wehrführer festzulegen. Dem 2. stellvertretenden Wehrführer wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der EntschVOfF sowie ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes gewährt.

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Fuhlendorf ist dementsprechend zu ändern.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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