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Beschluss: Die Gemeindevertretung berät sich bezüglich des § 2 Sitzungsgeld in Bezug auf die Gleichstellungsbeauftragte. Mit der Begründung, dass alle anderen Stellen ebenfalls den Höchstsatz erhalten, beschließt die Gemeindevertretung, dass auch die Gleichstellungsbeauftragte bei der Teilnahme an Sitzungen den Höchstsatz erhalten soll.
Die Gemeindevertretung stimmt den Änderungen des § 1 Abs. 1 wie in der Anlage beschrieben mit einer Pauschale in Höhe von 50,00 € zu und ergänzt den § 2 Sitzungsgeld entsprechend der Beratung zu. Abstimmungsergebnis:
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