Bürgerinformationssystem
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Bernd Konrad begründet seine Anträge. Es entwickelt sich eine rege Diskussion zu den mit den Anträgen verbundenen Vor- und Nachteilen sowie den Auswirkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner, die Landwirte und die Deponiegesellschaft.
Niko Lahann stellt den Antrag, den Antrag auf Erhöhung der Wasserentnahmemenge derzeit nicht weiterzuverfolgen und in drei Jahren die Erforderlichkeit einer Erhöhung der Wasserentnahmemenge erneut zu prüfen.
Hinsichtlich des Antrags auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets stellt Niko Lahann den Antrag, über die Alternative 2 b) des Beschlussvorschlags abzustimmen.
Beschluss: a) Antrag auf Erhöhung der Wasserentnahmemenge Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Erhöhung der Wasserentnahmemenge derzeit nicht weiterzuverfolgen und in drei Jahren die Erforderlichkeit einer Erhöhung der Wasserentnahmemenge erneut zu prüfen.
Bürgermeister Klinger stellt fest, dass der Antrag damit abgelehnt ist. Da über das weitere Vorgehen zum Antrag auf die Erhöhung der Wasserentnahmemenge eine Entscheidung getroffen werden soll, stellt er die Alternative 1 b) des Beschlussvorschlags zur Abstimmung.
Beschluss über Alternative 1 b): Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren auf Erhöhung der Wasserentnahmemenge bei der unteren Wasserbehörde (uWB) zu beginnen.
Abstimmungsergebnis
b) Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets Beschluss über Alternative 2 b): Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss vom 17.09.2025 zu TOP 25 aufzuheben: „Die Gemeindevertretung beschließt, beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk der Gemeinde Großenaspe zu stellen“.
Abstimmungsergebnis
Bürgermeister Klinger stellt fest, dass für die beiden Anträge auf Erhöhung der Wasserentnahmemenge und auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets mit dem Verfahren bei der unteren Wasserbehörde und beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein begonnen werden soll.
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