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Beschluss: Die Gemeinde Großenaspe stimmt zu, die Wertgrenze der durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftigen Geschäfte in § 11 der Satzung der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG von 2 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR gemäß Anlage 1 anzuheben. Abstimmungsergebnis:
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