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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 31.12.2013 - laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
5
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land