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Auszug - Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  

 
 
03/2014/022 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0