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Beschluss: Abschließender Beschluss über
der Gemeinde Großenaspe
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt
die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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