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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

 
 
07/2014/036 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie  des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen.

Weiterhin gewährt die Gemeinde Weddelbrook ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0