Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin die alte Stellungnahme vom 29.12.2010 sowie die Ergänzung vom 10.01.2011 aufrecht zu erhalten und ergänzend folgende Änderungen und Hinweise aufzunehmen:
- Ergänzend zu Nr. 6 der Stellungnahme von Dr. Mecklenburg soll zugefügt werden, dass die Fortführung der A 20 auf niedersächsischer Seite gewährleistet sein muss. Hier muss die Planung weiter geführt werden und auch der Bedarf für die A 20 vorhanden sein.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Weiterhin fügt die Gemeinde eigene neue Punkte hinzu
- Die Gemeinde fordert eine Querung der K 48 (Heidmoorer Straße) ein. Der Ortsteil Lohnkamp darf vom Dorf nicht abgeschnitten werden. Es wird gefordert, dass ein direkter Weg zu den örtlichen Einrichtungen gegeben ist. Der hier geplante Tunnel wird als Gefahrenpunkt angesehen und man sieht die Sicherheit seiner Bürger gefährdet. Außerdem muss dann kein neuer Landverbrauch für die neue parallel entstehende Straße entstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
- Es wird der bestmöglichste bauliche Lärmschutz für den Ort und die örtlichen Einrichtungen gefordert.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
- Alle neuen ungenutzten und geänderten Wirtschaftswege sollen auf eine Breite von 4 Metern ausgebaut werden. Die für die Autobahn geplanten Wartungswege sollen von der Land- und Forstwirtschaft mitgenutzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
- Für den Landverlust durch den Bau der Autobahn werden Ausgleichsflächen vor Ort eingefordert und nicht irgendwo in weit entfernt liegenden Gebieten.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 1 |
Enthaltungen | 0 |
- Die Gemeinde Weddelbrook gehört zur Region Holsteiner Auenland und ist als Naherholungsgebiet für das Unterzentrum Bad Bramstedt ausgewiesen. Dieser Status darf durch den Bau der A 20 nicht gefährdet werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Das Amt Bad Bramstedt-Land wird beauftragt die Stellungnahme fristgerecht an die Planfeststellungsbehörde weiterzuleiten.