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Beschluss: Die am 03.06.2014 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
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