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Auszug - Einziehung (Entwidmung) einer Gemeindestraße im Außenbereich der Gemeinde Borstel  

 
 
03/2014/025 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt gem. § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein, in der aktuellen Fassung, das Grundstück mit der Lagebezeichnung „Gemarkung Borstel, Flur 2, Flurstück 18, Torfmoor“ (genaue Lage siehe Anlage) einzuziehen.

 

Das Grundstück hat keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 4 Wochen zur Einsicht auszulegen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/04/08


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0