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Beschluss: Die Gemeinde beschließt gem. § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein, in der aktuellen Fassung, das Grundstück mit der Lagebezeichnung „Gemarkung Borstel, Flur 2, Flurstück 18, Torfmoor“ (genaue Lage siehe Anlage) einzuziehen.
Das Grundstück hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 4 Wochen zur Einsicht auszulegen.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/04/08 Abstimmungsergebnis:
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