SG Abwasser: Keine Bedenken. SG Gewässer: Bedenken: Die Restriktionen aus der Satzung des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe- Wiemersdorf (s. hier: http://www.wbv-brokstedt.de/res/docs/pdf/Satzung%20GPV.pdf ) wurden nur teilweise in die Bauleitplanung übernommen. Die Gewässerunterhaltung wird durch die vorgesehene Bebauung / Nutzung der Anliegergrundstücke nachhaltig erschwert. Die Erfüllung der Unterhaltungspflicht für den Gewässerabschnitt zwischen der K111 und dem Anfang der bestehenden Verrohrung westl. dieses B-Planes soll daher die Gemeinde Großenaspe übernehmen (§ 42 (2) LWG). zur Begründung, Seite 4 oben: Für die vorgesehene Verlegung des Gewässers mit Verrohrung auf 45m sowie Herstellung des zugehörigen Realausgleiches stelle ich meine Zulassung in Aussicht. Vom Gewässer M5 stehen aufgrund der am 09.09.2014 zuletzt abgenommenen Entrohrungsstrecke nun nur noch 93m zur Verfügung (Stat. 0+426 bis Stat. 0+519); als Ausgleich für die nun vorgesehene Verrohrung reicht dies aber noch aus. Abweichend vom Text liegt meiner Stelle bislang noch kein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Gewässerausbauten vor. Erfahrungsgemäß werden auch direkte Einleitungen von Niederschlagswasser in das Gewässer, Wasserentnahmen, naturferne Umgestaltungen der Ufer sowie nicht standortgerechte Anpflanzungen durch die Anlieger erfolgen. Diese nachhaltig negativen Auswirkungen auf das Gewässer sind im Zuge der Bauleitplanung zu betrachten, zu bewerten und ggf. auszugleichen. Hinweise: zur Begründung, Seite 4 unten: "Die besonders [...] bedeutenden Bereiche (der bestehende Graben [...] werden als zu erhalten festgesetzt." Dies trifft nur teilweise zu, da oben auf derselben Seite gleichzeitig Gewässerausbau beschrieben wird. Die Signatur für das Gewässer ist im Plan zu schmal / kaum erkennbar. In Plan, Text und Begründung sollte der Begriff "Graben" durch "Gewässer" ersetzt werden. SG Boden: Keine Bedenken. SG Grundwasser: Keine Bedenken. |