Bürgerinformationssystem
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Eingangs informiert Herr Stölting darüber, dass die ehrenamtliche Arbeit von Helferinnen und Helfern bei der Asylbewerberbetreuung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, da diese Arbeit durch die Amtsverwaltung vor Ort nicht geleistet werden kann. Es muss und sollte daher sichergestellt werden, dass die ehrenamtlich tätigen Personen bspw. verauslagte Fahrtkosten oder Telefonkosten erstattet bekommen. Jedenfalls kommt es bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerber/innen im Bereich des Sozialamtes immer wieder zu Sprachschwierigkeiten, so dass der Einsatz von Sprachvermittlern/Dolmetschern notwendig ist. Hier wäre es angebracht, für den Einsatz eine Aufwandsentschädigung zu leisten. Ebenfalls wäre eine Bezuschussung oder aber auch eine komplette Übernahme der Kosten für Sprachkurse sinnvoll.
Zur Verbesserung der Situation wird vorgeschlagen, aus dem Amtshaushalt als freiwillige Leistung einen Betrag in Höhe von 2.000 € außerplanmäßig bereitzustellen.
Nach einer kurzen Aussprache stimmt der Amtsausschuss der außerplanmäßigen Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 2.000 € für o.a. Maßnahmen zu, um eine bessere Integration der Asylbewerber/innen zu erreichen. Abstimmungsergebnis:
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