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Beschluss: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fürdie Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen zur Abrundung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
1. Die Entwürfe der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen zur Abrundung "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops", des Textes Teil B und der Begründung
werden mit Entfallen des Teilbereiches 2 „Östlich der Schulstraße“ gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Holger Oehmke
Abstimmungsergebnis:
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