Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Die im § 3 im Durchführungsvertrag festgesetzte Tiefe wird auf 9,07 ± 10% m und die Höhe wird auf 5,55 m ± 10% geändert.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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