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Herr Petersen vom Kreisplanungsamt Segeberg schlägt der Gemeindevertretung vor, die Tagesordnungspunkte 7 bis 10 en bloc abzustimmen. Er erläutert die Tagesordnungspunkte. Auf die Frage, ob die Klärteichanlage ausreichend ist, teilt Herr Petersen mit, dass die Gemeinde hierzu eine Stellungnahme abgeben muss, da die Ver- und Entsorgung sichergestellt werden muss. Die Gemeindevertretung stimmt den Tagesordnungspunkten 7 bis 10 zu. Abstimmungsergebnis: dafür | 12 | dagegen | --- | Enthaltungen | --- |
Beschluss: Abwägungsbeschluss: Zur | Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“/ | | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“ | | Aufstellung der 17. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp“/ | | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp“ | |
wurden folgende Anregungen vorgebracht. Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am wie folgt abgewogen: Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung | 12.03.2015 Az.: Wiemersdorf-Fplanänd-Bplan9 | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Frau Kerstin Orlowski | B9,F16 B10,F17 (gleiche Stellungnahme Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planungen zu. Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DShG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. | Die Begründung wird um die genannte Rechtsgrundlage ergänzt. | 16.03.2015 Az.: 219-555.811-60.099 | LBV.SH Landesbetreib für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Herr Volker Paul | B9,B10,F16, F17 Mit Schreiben vom 03.03.2015 legten Sie mir die oben genannte Bauleitplanung der Gemeinde Wiemersdorf vor und erbitten hierzu meine Stellungnahme. Laut Runderlass des Innenministers - IV 810b - 512.130- vom 26.03.1996 (Amtsblatt Schl.-H. 1996 S. 283) sind mir 3 Ausfertigung der Verfahrensunterlagen zu übersenden. Da ich nur 2 Ausfertigungen erhalten habe, bitte ich um jeweils eine weitere Ausfertigung. Bitte bedenken Sie, dass mir eine Bearbeitung erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen möglich ist. Die abschließende Stellungnahme der Straßenbauverwaltung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen abgegeben. Bis dahin dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass die Straßenbauverwaltung dem bauleitplan nicht widersprochen hat oder dass der Bauleitplan unter Mitwirkung der von mir vertretenen Träger der Straßenbaulast zustande gekommen ist. | Mit Schreiben vom 31.03.2015 wurde die jeweils 3. Ausfertigung der Verfahren an den Landesbetrieb verschickt. Die Stellungnahme des Landesbetrieb für Straßenbau über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wird erwartet, aufgrund der verspäteten Zustellung der 3. Planausfertigung, bis Mitte Mai 2015 | 18.03.2015Schleswig-Holstein Netz AG | B9,B10,F16,F17 Zu der oben genannten Bauleitplanung der Gemeinde Wiemersdorf bestehen, bei Gas und bei Strom, unsererseits keine Bedenken. | Keine Abwägung notwendig | | 19.03.2015 | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | B9,B10,F16,F17 Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | Keine Abwägung notwendig | 30.03.2015, Az 7617 | LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Frau Ulrike Struck | B9, B10, F16, F17 Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus der Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | Wird zur Kenntnis genommen. | 31.03.2015 | GPV Großenaspe-Wiemersdorf Gewässerpflegeverband | B9 Im Bereich des neuaufgestellten Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße…..“ sind keine Verbandsgewässer betroffen. F16 Im durch die 16. Änderung des Flächennutzungsplans betroffenen Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße….“ Sind keine Verbandsgewässer betroffen. | B9 Keine Abwägung notwendig. F16 Keine Abwägung notwendig. . |
31.03.2015 GPV Großenaspe-Wiemersdorf Gewässerpflegeverband B10 Im nördlichen Bereich des neuaufgestellten Bebauungsplans Nr. 10 für das Gebiet „Westlich der Kieler Straße (L319)….“ Verläuft das Gewässer F7. Die Belange des GPV Großenaspe-Wiemersdorf werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. F17 Die 17. Änderung des F-Planes für das Gebiet „Westlich der Kieler Straße (L319)…“ betrifft widerum das Gewässer F7 des GPV Großenaspe-Wiemersdorf. Auch hier verweisen wir auf die Einschränkungen der Bewirtschaftung und Bebauung gemäß unserer Verbandssatzung (insbesondere auf den 5-m-Unterhaltungsstreifen) B10 Die Verbandssatzung, hier insbesondere der § 6, wird beachtet. <http://www.wbv-brokstedt.de/res/docs/pdf/Satzung%20GPV.pdf> und Regelungen beispielsweise zum Bauverbot im 5-m-Bereich des Gewässers werden eingeplant. F17 Die Verbandssatzung, hier insbesondere der § 6, wird beachtet. <http://www.wbv-brokstedt.de/res/docs/pdf/Satzung%20GPV.pdf> und Regelungen beispielsweise zum Bauverbot im 5-m-Bereich des Gewässers werden eingeplant | | | | 31.03.2015 | Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH | B9,B10,F16,F17 Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | B9,B10,F16,F17 Kreis Segeberg Fachabteilung Tiefbau Keine Bedenken | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Bauaufsicht: B9: keine Anregungen und Bedenken B10: Die Aufstellung von Feuerwehrfahrzeugen sollte mit der Brandschutzbehörde geklärt werden. Verkehrsfläche für Müllfahrzeuge ist vorzusehen! F16: Keine Anregungen F17: Keine Anregungen | B9 keine Abwägung notwendig B10 Die Mülltonnen werden am Tage der Abholung an der Straße bereitgestellt. Hinsichtlich des Brandschutzes wird eine Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge in der Planung bereitgestellt. F16 keine Abwägung notwendig F17 keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Kreisplanung B9: keine Anregungen B10: keine Anregungen F16: Keine Anregungen F17: Keine Anregungen | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Denkmalschutz B9: keine Anregungen B10: keine Anregungen F16: Keine Anregungen F17: Keine Anregungen | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz B9: Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Rechtsgrundlage für die Löschwasserversorgung ist jedoch falsch - siehe Stellungnahmen zu den F-Plan-Änderungen. Nach der derzeitigen Planung können Gebäude mit einem Abstand von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Hier ist § 5 Abs. 1 LBO 2009 zu beachten. Im Bereich der geplanten Geh-Fahr- und Leitungsrechte sind keine Flächen für die Feuerwehren und keine Wendemöglichkeiten vorgesehen. B10: Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Rechtsgrundlage für die Löschwasserversorgung ist jedoch falsch - siehe Stellungnahmen zu den F-Plan-Änderungen. Nach der derzeitigen Planung können Gebäude mit einem Abstand von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Hier ist § 5 Abs. 1 LBO 2009 zu beachten. Im Bereich der geplanten Geh-Fahr- und Leitungsrechte sind keine Flächen für die Feuerwehren und keine Wendemöglichkeiten vorgesehen. F16: Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Rechtsgrundlage für die Sicherung der Löschwasserversorge ist jedoch falsch. Mittlerweile ist der Erlass des Innenministeriums vom 30. August 2010 - IV 334 - 166.701.400 - anzuwenden. F17: Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Rechtsgrundlage für die Sicherung der Löschwasserversorge ist jedoch falsch. Mittlerweile ist der Erlass des Innenministeriums vom 30. August 2010 - IV 334 - 166.701.400 - anzuwenden. | B9 Die Rechtsgrundlage wird geändert. Gebäude mit einem Abstand über 50,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche werden durch den Bebauungsplan nicht vorbereitet. B10 Die Rechtsgrundlage wird ergänzt. Der Plan wird um Aufstellflächen für die Feuerwehr ergänzt. F16 Die Rechtsgrundlage wird geändert. F17 Die Rechtsgrundlage wird geändert. | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege B9: Im nächsten Verfahrensschritt sind im Umweltbericht die Belange von Natur und Umwelt zu betrachten. Zu den Verboten nach § 44(1) Bundesnaturschutzgesetz ist eine eindeutige Aussage vorzunehmen, ob diese eingehalten werden können oder ob es einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt werden können. Für die Maßnahmenfläche im Osten besteht für den nördlichen Teilbereich eine Bindung an den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde. Dieser Teilbereich steht somit nicht mehr als Fläche für Maßnahmen im Sinne des § 9 (1) Nr. 20 BauGB für Maßnahmen des aktuellen Bauleitplanes zu Verfügung. F16: Im Landschaftsplan ist der überwiegende Teil als Fläche für einen Gartenbaubetrieb dargestellt, sowie im nordöstlichen Bereich als Fläche für Maßnahmen des Naturschutzes (§ 9 (1) 20 BauGB). Im nächsten Verfahrensschritt sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzes im Umweltbericht näher zu betrachten. Insbesondere ist eine eindeutige Aussage zu den Verboten des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen. | B9 Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die bereits in Anspruch genommene Maßnahmenfläche reduziert. F16 Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege F17: Im nächsten Verfahrensschritt sind im Umweltbericht die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen bzw. Arten und Lebensgemeinschaften sowie das Landschaftsbild zu beschreiben. Gemäß Darstellung im Landschaftsplan stellt der Bereich des Bauleitplanes den Randbereich eines Niederungsbereiches am südlichen Ortsrand dar. Der Landschaftsplan sieht in seinem Leitbild den Schutz für den Niederungsbereich, sowie den naturnahen Ausbau des Fließgewässers im Norden vor. Vor diesem Hintergrund ist im Umweltbericht besonders auf dieses vorgegebene Leitbild einzugehen und ggf. die Planung entsprechend anzupassen. B10: Im nächsten Verfahrensschritt sind im Umweltbericht die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen bzw. Arten und Lebensgemeinschaften sowie das Landschaftsbild zu beschreiben. Das Leitbild für den Niederungsbereich und das Fließgewässer ist zu berücksichtigen. Siehe auch meine Stellungnahme zur entsprechenden F-Planänderung. Ggf. ist hier eine Anpassung der Planung an das Leitbild vorzunehmen. | F17 Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. B10 Wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser - Boden - Abfall B9/B10/F16/F17: SG Abwasser Die Schmutzwasserbeseitigung für das überplante Gebiet ist derzeit nicht sichergestellt. Im Erhebungsjahr 2014 waren laut SüVO- Betriebsbericht an den Klärteich Wiemersdorf 1407 Einwohnern (EZ) + 300 EW aus Gewerbe (EGW) = 1707 EW gesamt, angeschlossen. Der in der Erlaubnis vom Februar 2000 zugelassene Benutzungsumfang beträgt 1450 EW. Der Benutzungsumfang ist derzeit schon überschritten. Durch die B- Pläne 9 und 10 werden ca. 16 neue Bauplätze entstehen. Ausgehend von 3 Personen pro Bauplatz würden zusätzlich ca. 50 Einwohner an die Klärteichanlage angeschlossen. Eine Überlastung der Klärteichanlage findet in diesem Falle statt. Im Jahre 1999 wurde im Auftrag der Gemeinde durch ein Ingenieurbüro nachgewiesen, dass die vorhandene Klärteichanlage Kapazitäten von 1723 EW gesamt aufweist. Dabei wurden auch die EW Zahl aus Gewerbe untersucht. Diese betrug zu diesem Zeitpunkt 41 EGW. Die tatsächlich an die Klärteichanlage angeschlossenen Einwohnerwerte (Gewerbe und Einwohnern) sind vor Neuzulassungen zu überprüfen. Hinweise: Ist eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich hat sich dies an den Vorgaben des DWAArbeitsblattes DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. | B9/B10,F16/F17 Abwasser Hierzu muss die Gemeinde Stellung nehmen. Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit ist eine Bodenanalyse notwendig. Diese müsst durch die Gemeinde beauftragt werden. Az.: 621.41.001.08.B-Plan 9, Verlängerung Gärtnerstraße 05 Vermerk zu den B-Plänen 9 und 10 (Verlängerung Gärtnerstraße und Bernd Wiese), ca. 16 Bauplätze - 2015 Stellungnahme zu den vorgebrachten Anregungen/Bedenken durch die Fachabteilung „Wasser - Boden - Abfall: SG Abwasser“ Die untere Wasserbehörde hat darauf hingewiesen, dass nach der wasserrechtlichen Erlaubnis die Einleitung von 1.450 Einwohner/Einwohnergleichwerten incl. Gewerbe genehmigt worden ist. Zurzeit geht die untere Wasserbehörde davon aus, dass 1.407 Einwohner zzgl. 300 Einwohnergleichwerte aus Gewerbe, mithin 1.707 Einwohnergleichwerte in die Klärteichanlage einleiten. Dies bedeutet rein rechnerisch eine Überschreitung der genehmigten 1.450 Einwohnergleichwerte. Aufgrund der anliegenden Ermittlung von Einwohnergleichwerten mit Stand 30.06.2014 werden rund 1.600 Einwohnergleichwerte benötigt. Eine bereits durchgeführte Berechnung durch das Ing.-Büro Klütz & Collegen aus dem Jahre 1999/2000 hat den Nachweis erbracht, dass die Klärteichanlage in Wiemersdorf bis zu 1.732 Einwohnergleichwerte aufnehmen kann. Es wird vonseiten der Gemeinde Wiemersdorf ein Antrag an die untere Wasserbehörde Segeberg gestellt, dass eine Abwassereinleitung von insgesamt 1.700 Einwohnergleichwerten inkl. Gewerbe in die bestehende Kläranlage genehmigt wird. Im Auftrage (Hadeler)15.05.2015 Az.: 702.10.001.08 Ermittlung Einwohnergleichwerte Gemeinde Wiemersdorf Gesamteinwohner Stand: 30.06.2014 1.570 ./. Einwohner, die nicht angeschlossen sind 163 + B-Plangebiet Nr. 9 - Gärtnerstraße - 30 + B-Plangebiet Nr. 10 - Wiese - 18 + B-Plangebiet Nr. 11 - Lüth - 10 + EWG aus a) Gewerbe (68 Angestellte) 34 b) Kindergarten (9 Auswärtige) 1 c) Schule (17 Auswärtige) 2 d) Dorfhaus mit Markttreff (zukünftig) d1) Gaststätte mit Küchenbetrieb 60 Sitzplätze 30 d2) Saalbetrieb - Sitzplätze 100 10 sonstige Lückenbebauung 40 EWG für künftiges Gewerbegebiet 10 Insgesamt: 1.592 Insgesamt: 1.592 Amt Bad Bramstedt-Land Postfach 1211 24570 Bad Bramstedt Fachbereich - Finanzen - Herrn Landrat des Kreises Segeberg Fachabt. „Wasser-Boden-Abfall: SG Abwasser“ Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Zimmer 16 Sachbearbeiter Herr Hadeler Telefon 0 41 92 - 20 09 - 516 Telefax 0 41 92 - 20 09 - 916 Homepage eMail www.amt-bad-bramstedt-land.de walther.hadeler @amt-bad-bramstedt-land.de Datum 19.05.2015/b III/1 702.10.001.08 - bei Zahlung und Schriftwechsel unbedingt angeben - Schreiben vom 19.05.2015 Ortsentwässerung Wiemersdorf Erweiterung der Zulassung der Gewässerbenutzung III. Nachtrag zum Erlaubnisbescheid Ihr Zeichen: 840080.0754.1114.001 - Ihr Schreiben vom 25.02.2000 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben beantrage ich im Namen der Gemeinde Wiemersdorf den III. Nachtrag zum Erlaubnisbescheid Az.: IV4/1-7.54-11/13 vom 10.9.1991. Es wurde der Gemeinde Wiemersdorf die Erlaubnis erteilt, das gesammelte, mechanisch und biologisch gereinigte Schmutzwasser von 1.000 Einwohnern aus der Wohnbebauung und von 300 Einwohnergleichwerten aus Gewerbe, sowie das gesammelte Niederschlagswasser von 62 ha bebauter Fläche in das Verbandsgewässer „F7“ des Gewässerpflegeverbandes „Großenaspe-Wiemersdorf“ einzuleiten. Die seinerzeit beantragte Erhöhung von 1.300 auf 1.723 Einwohnergleichwerte wurde nach Rücksprache mit dem Amt Bad Bramstedt-Land zunächst auf 1.450 Einwohnergleichwerte begrenzt. Eine neue Ermittlung der Einwohnergleichwerte mit Stand 30.06.2014 hat ergeben, dass rund 1.600 Einwohnergleichwerte benötigt werden (siehe Anlage). Da bereits im Jahre 1999 das Ingenieurbüro Klütz & Collegen den Nachweis erbracht hat, dass die Klärteichanlage in Wiemersdorf bis zu 1.732 Einwohnergleichwerte aufnehmen kann, bitte ich die Erlaubnis mit einem III. Nachtrag auf 1.700 Einwohner/Einwohnergleichwerte zu erhöhen. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Gez. Hadeler Anlagen Ermittlung Einwohnergleichwerte | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser - Boden - Abfall B9 und F16 SG Boden Von der Gemeinde wurde auf Grund der Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde im Vorwege eine Orientierende Untersuchung durchgeführt. Generell besteht kein Einwand gegen das Vorhaben. Nachfolgende die Ergebnisse aus dem Bericht sind einzuhalten: Die aus dem Grundstück innerhalb von Verdachtsflächen entnommenen oberflächennahen Mischproben OB 1 bis OB 6 zeigen gegenüber den Vorsorgewerten der BBodSchV keine erhöhten Schadstoffgehalte der untersuchten Parameter Schwermetalle und Arsen, PAK, PCB und PCDD/PCDF. Die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden - Mensch werden für die geplanten Nutzungen (Wohnanlagen) deutlich unterschritten. Die strengeren Prüfwerte für Kinderspielflächen, die ggf. bereichsweise ausgewiesen werden, werden ebenfalls in allen untersuchten Verdachtsflächen unterschritten. Dies gilt auch für die strengeren Prüfwerte des Benzo(a)pyren, die gemäß Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein mit 1 mg/kg TM empfohlen werden (Lit. 1). Insgesamt ist damit innerhalb der untersuchten Verdachtsflächen auf dem Grundstück aufgrund der chemischen Beschaffenheit keine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden - Mensch bei einem Direktkontakt gegeben. Die Ergebnisse der OB 1, 3, 4 und 5 unterschreiten auch die Vorsorgewerte der BBodSchV, sodass Aushubböden innerhalb dieser Teilflächen uneingeschränkt auf dem Grundstück wieder eingebaut werden könnten. Im Fall der OB 2 und 6 sind die hier festgestellten und leicht bis mäßig erhöhten MKWKonzentrationen aus abfallrechtlicher Sicht bei Bodenbewegungen zu berücksichtigen. Im Fall der OB 6 können die Böden nicht wieder eingebaut werden, wohingegen einem Einbau der Böden im Bereich der OB 2 grundsätzlich nichts entgegen steht. Es wird empfohlen, die hiermit vorliegenden Ergebnisse bezüglich des Wirkungspfades Boden - Mensch (Direktpfad) nach vollständiger Beräumung des Grundstückes zu überprüfen. Hierzu sollten im Zuge des B-Planverfahrens auf der Gesamtfläche des B-Planes gem. späterem Grundstückszuschnitt je Grundstück eine Oberbodenprobe entnommen und auf die hier untersuchten Parameter geprüft werden. Da nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass im Zuge der Nutzung als Recyclingbetrieb Reststoffe auf dem Grundstück vergraben wurden, sollten die Baufelder nach Entfernen der Oberbodenschicht auf entsprechende Auffälligkeiten geprüft werden; ggf. sind Bodenaustauschmaßnahmen unter gutachterlicher Beteiligung notwendig. Bemerkung: Die Untersuchungen geben einen aktuellen, jedoch sehr begrenzten (750 m² Untersuchungsfläche) Einblick in den materiellen Bestand des Untergrundes (12.000 m² Grundstücksfläche). Sämtliche Aussagen, Empfehlungen und Bewertungen basieren auf dem in diesem Bericht beschriebenen Erkundungsrahmen und den hierbei gewonnenen Erkenntnissen sowie den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Somit können Belastungen des Bodens außerhalb der Untersuchungsfelder und unterhalb der Untersuchungstiefe nicht ausgeschlossen werden. | Die Begründung wird um die genannten Parameter ergänzt. | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall F17 SG Boden Keine Bedenken. B10 SG Boden Keine Bedenken. | F17, B10 Boden Keine Abwägung nötig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall F16 SG Gewässer Keine Bedenken. B9 SG Gewässer Keine Bedenken. | F16 und B 9 Gewässer keine Abwägung nötig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall F17 SG Gewässer Hinweis: Am nördlichen Rand des überplanten Bereiches verläuft das Gewässer F7, für dessen Erfüllung der Unterhaltungspflicht der Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf zuständig ist. Aus der Satzung des Verbandes ergeben sich Einschränkungen der Bewirtschaftung und Bebauung, die im zugehörigen B-Plan Nr. 10 berücksichtigt werden sollten (siehe Stellungnahme dort). B10 SG Gewässer Am nördlichen Rand des überplanten Bereiches verläuft das Gewässer F7, für dessen Erfüllung der Unterhaltungspflicht der Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf zuständig ist. Aus der Satzung des Verbandes ergeben sich Einschränkungen der Bewirtschaftung und Bebauung. Ich empfehle diesen 5-m- Unterhaltungsstreifen nicht den zu erschließenden Privatgrundstücken zuzuordnen, sondern dem Gewässerflurstück. Anderenfalls sind unzulässige Anpflanzungen, Ablagerungen u.ä., die die Gewässerunterhaltung erschweren, kaum nachhaltig zu unterbinden. Ich empfehle weiterhin, den Unterhaltungsstreifen gesondert in der Planzeichnung darzustellen und die Restriktionen aus der Satzung (insb. §§ 5, 6) in die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen aufzunehmen. In diesem Abschnitt des Gewässers ist dies besonders wichtig, da bereits das nördliche Ufer durch Anlage von Gärten für die Gewässerunterhaltung nicht mehr befahrbar ist. Die aktuelle Satzung des GPV Großenaspe-Wiemersdorf kann hier eingesehen werden: http://www.wbv-brokstedt.de/res/docs/pdf/Satzung%20GPV.pdf . Im Übrigen ist das Gewässer bei der Ergänzung des Umweltberichtes näher zu betrachten. | F17 Gewässer Die Begründung wird entsprechend ergänzt. B10 Gewässer Die Grundstücksanteile verbleiben in privater Hand. Eine Überbauung ist durch die Festsetzung als Grünfläche ausgeschlossen. Die Begründung wird dahingehend ergänzt , dass in diesem Bereich Anpflanzungen unzulässig sind . Dies ergibt sich bereits durch Die bestehende Satzung. , auf die auch in der Begründung hingewiesen wird. Der Hinweis zum Umweltbericht wird berücksichtigt. | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall SG Grundwasser B9 Keine Bedenken. B10 Keine Bedenken. F16 Keine Bedenken. F17 Keine Bedenken. | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Umweltmedizin und Seuchenhygiene B9: keine Bedenken B10: keine Bedenken F16: Keine Stellungnahme F17: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Sozialplanung B9: keine Stellungnahme B10: keine Stellungnahme F16: Keine Stellungnahme F17: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung notwendig | 02.04.2015 | Kreis Segeberg Fachabteilungen | Kreis Segeberg Fachabteilung Verkehrsordnung B9: keine Stellungnahme B10: keine Stellungnahme F16: Keine Stellungnahme F17: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung notwendig | 07.04.2015 Az. III/1 Do-js 610-2/3/1 XXIX | Stadt Bad Bramstedt Der Bürgermeister Bauamt | B9,B10,F16,F17 Mit Ihrem Schreiben vom 03.03.2015 haben Sie mich als Nachbargemeinde im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB über die jeweiligen Vorentwürfe der laufenden Planungen der Gemeinde Wiemersdorf im Rahmen der dortigen Aufstellung der 16. und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungspläne 9 (folgt der 16. Änderung FNP) und 10 (folgt der 17. Änderung FNP) informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Stadt Bad Bramstedt nimmt die Inhalte der in Aufstellung befindlichen 16. Und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel dazu der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne und Nr. 9 und Nr. 10 zur Kenntnis. Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu diesen städtebaulichen Planungen vorzubringen. Soweit in den Begründungen zu den Bebauungsplänen Nr. 9 und Nr. 10 unter der jeweiligen Ziffer 3 „Gründe und Ziele zur Aufstellung des Bebauungsplanes“ die regionalplanerischen bzw. landesentwicklungsplanerischen Rahmenbedingungen der Gemeinde Großenaspe zitiert werden, gehe ich davon aus, dass es sich um einen jeweils redaktionellen Fehler handelt. Anderenfalls wären in diesen Bereichen natürlich die den Planungen zugrundeliegenden Rahmendaten zu korrigieren. | Die Textlichen Fehler in der Begründung (Gemeinde Großenaspe wird gestrichen und dafür richtig Gemeinde Wiemersdorf benannt). Weiter Abwägungen sind nicht erforderlich. |
30.04.2015 Von: Scheunemann, Ute [<mailto:Ute.Scheunemann@amt-bad-bramstedt-land.de>] Gesendet: Donnerstag, 30. April 2015 15:55 An: Hansen, Petra; Petersen, Udo Cc: Gemeinde Wiemersdorf Bürgermeister Gerd Sick (gerdsick@gmx.de <mailto:gerdsick@gmx.de>) Von: Scheunemann, Ute [<mailto:Ute.Scheunemann@amt-bad-bramstedt-land.de>] Gesendet: Donnerstag, 30. April 2015 15:55 An: Hansen, Petra; Petersen, Udo Cc: Gemeinde Wiemersdorf Bürgermeister Gerd Sick (gerdsick@gmx.de <mailto:gerdsick@gmx.de>) Betreff: WG: Wiemersdorf B-10, 17. FNÄ - Textliche Ergänzungen Hallo Frau Hansen, Hallo Udo, ich habe mir gerade mal die in der TöB-Beteiligung befindlichen Unterlagen für den B10 (Wiese) angesehen. Dabei ist mir aufgefallen: - Als Nachbargemeinden von Wiemersdorf zählen nicht nur Bimöhlen und Hardebek, sondern auch Fuhlendorf, Armstedt und Großenaspe. Diese drei Gemeinden fehlen in der Liste der Nachbargemeinden, bitte nachpflegen. - - Als Nachbargemeinde von Wiemersdorf zählt Wiemersdorf selber nicht - In der Begründung zum B10 unter Punkt3 Gründe für B-Plan wird im dritten Absatz erwähnt, dass der Kreis SE und damit auch die Gemeinde Großenaspe im Planungsraum I liegt. Wichtig wäre hier, dass die Gemeinde Wiemersdorf im Plangebiet I liegt. Bitte den Text entsprechend ändern - In der Begründung zum B10 unter Punkt3 Gründe für B-Plan wird im 4. Absatz die Wohneinheitenentwicklung beschrieben. Auf Seite 4 heißt es, dass der WE Bestand 2010-2013 um 23 WE gestiegen ist und somit noch 38 WE frei sind. Laut Stellungnahme des Kreises SE Kreisplanung sind jedoch 25 WE hinzugekommen und „nur“ noch 36 frei. Dies ist zwar als Stellungnahme der Kreisplanung anzusehen, aber die Stellungnahme macht auf diesen (?) Schreibfehler keinen Hinweis, insofern sollten die Zahlen angepasst werden. - In der Begründung zum B10 unter Punkt3 Gründe für B-Plan wird auf Seite 4 im dritten Absatz angegeben, dass in Wiemersdorf ein DB-Bahnhof vorhanden ist. Dies ist nicht richtig. Es verläuft durch Wiemersdorf mit Bahnhof in Wiemersdorf die Strecke der AKN. Mit der AKN kann man nach Neumünster fahren und dort in die DB umsteigen, aber in Wiemersdorf gibt es keinen DB-Bahnhof, deshalb bitte berichtigen - In der Begründung zum B10 unter Punkt3 Gründe für B-Plan wird unter Punkt 7 Ver- und Entsorgung Löschwasserversorgung auf die Wendemöglichkeit… hingewiesen. Der Text endet jedoch unvollständig, bitte ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Ute Scheunemann Amt Bad Bramstedt-Land Fachbereich Planung und Verwaltung Tel. 04192-2009-519 Fax. 04192-2009-919 Mail: ute.scheunemann@amt-bad-bramstedt-land.de <mailto:ute.scheunemann@amt-bad-bramstedt-land.de> Hallo Ute , vielen Dank für die Hinweise , die Planungen werden entsprechend angepasst. Gruß Udo | | | | 31.03.2015 Az. VII 415-553.71/2-60-099 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel, Frau Sabine Bülck | F17,B10 Gegen die 17. Änderung des F-Planes und den B-Plan 10 der Gemeinde Wiemersdorf bestehen in verkehrsrechtlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden: 1. Sämtliche baulichen Veränderungen im Zuge der „Kieler Straße“, der Landesstraße 319 (L319) resultierend aus der verkehrlichen Erschließung des Plangebiets haben im Einvernehmen und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe zu erfolgen. Außerdem dürfen dem Straßenbaulastträger der Landesstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen. 2. Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur „Kieler Straße“, der Landesstraße 319 (L319)nicht angelegt werden. Die Erschließung hat ausschließlich rückwärtig über die Gemeindestraße „Am Eichenhof“ zu erfolgen 3. Wasser, geklärt oder ungeklärt, dazu gehört auch gesammeltes Oberflächenwasser, darf nicht auf das Straßengebiet der Landesstraße 319 geleitet werden. 4. Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende Verkehrsmenge auf der L319 berücksichtigt wird und das Baugebiet ausreichend vor Immissionen geschützt ist. Immissionsschutz kann vom Baulastträger der Landesstraße nicht gefordert werden. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. | F17,B10 Zu 1. Eine Abstimmung mit dem LBV-SH in Itzehoe wird erfolgen. Zu 2. Die Erschließung erfolgt über die Gemeindestraße „Am Eichenhof“ Zu 3.Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Zu 4. Ein Gutachten liegt vor . Die Ergebnisse werden in die Bauleitplanung integriert. | 31.03.2015 Az. VII 415-553.71/2-60-099 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel, Frau Sabine Bülck | F16, B9 Gegen die 16. Änderung des F-Planes und den B-Plan 9 der Gemeinde Wiemersdorf bestehen in verkehrsrechtlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn der nachstehende Punkt berücksichtigt wird: Sämtliche baulichen Veränderungen im Zuge der „Kieler Straße“, der Landesstraße 319 (L319) resultierend aus der verkehrlichen Erschließung des Plangebiets haben im Einvernehmen und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe zu erfolgen. Außerdem dürfen dem Straßenbaulastträger der Landesstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. | F16,B9 Eine Abstimmung mit dem LBV-SH in Itzehoe wird erfolgen. | Über Beteiligungsverfahren Kreis Segeberg 02.04.2015 | WZV Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg | F16,,F17 Keine Bedenken | Keine Abwägung notwendig |
Abstimmungsergebnis: dafür | 12 | dagegen | --- | Enthaltungen | --- |
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