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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp"   

 
 
08/2015/072 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.              Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2.              Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr

den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp

 

1.              Die Entwürfe

 

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.              Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

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Enthaltungen

1