Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Nach Eingang der Angebote für notwendige Maler- und Fliesenlegerarbeiten wird der Bürgermeister ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2015/05/11 Abstimmungsergebnis:
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