Bürgerinformationssystem
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a) Frau Jörck spricht das Thema Krankenversicherung bei der Aufnahme von Asylbewerbern im Sportverein an. Ein Kind hat sich im privaten Bereich beim Fahrradfahren verletzt und es soll Probleme mit der ärztlichen Versorgung gegeben haben. Herr Venzke teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Kind um Besuch von den von seiner Tochter betreuten Asylbewerbern handelte. Da sich der Besuch illegal in Wiemersdorf aufgehalten hat, wollten die Eltern des Kindes keine Behandlung im Krankenhaus. Der Vorfall ist jedoch in Zusammenarbeit mit Herrn Stobrawe – Mitarbeiter des Amtes Bad Bramstedt-Land für den Bereich Asylbewerber – geklärt worden. Birgit Zielinski teilt hierzu mit, dass Asylbewerber durch das Amt / Kreis grundsätzlich krankenversichert sind, sich jedoch vor der Behandlung einen Behandlungsschein vom Amt ausstellen lassen müssen. Im Notfall ist auch eine Behandlung außerhalb des Kreises des Wohnortes möglich.
b) Herr Mitscherling erfragt, ob Spenden für Asylbewerber in der Gemeinde Wiemersdorf extra gesammelt werden. Es wird der Verweis auf das Sozialkaufhaus in Bad Bramstedt ausgesprochen, da alle Asylbewerber, die in die amtsangehörigen Gemeinden verteilt werden, komplett vom Sozialkaufhaus ausgestattet werden.
c) Frau Steckhan berichtet über den kompletten Ausfall des Freibadfestes und fragt, warum die GEMA-Gebühren im Vorwege beglichen worden sind. Frau Steckhan hat sich telefonisch bei der Kundenhotline in Hamburg informiert. Lt. der dortigen Sachbearbeiterin (Frau Meier) muss die GEMA-Gebühr nicht beglichen werden, da die Veranstaltung nicht stattgefunden hat. Da Frau Steckhan die Kundennummer der Anmeldung fehlte, konnte die Sachbearbeiterin der Kundenhotline die Veranstaltung des Freibadfestes nicht stornieren. Das Amt wird gebeten, sich nun noch einmal mit Frau Meier in Verbindung zu setzen. In Zukunft sollen stattfindende Veranstaltungen erst einmal abgewartet werden und dann im Nachwege die Gebühr bei der GEMA beglichen werden.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2015/16/02 c) |
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