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Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2015-.
Abstimmungsergebnis:
dafür
10
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land