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Beschluss: Abschließender Beschluss über
der Gemeinde Wiemersdorf
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 09.12.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Wiemersdorf beschließt
die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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