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Auszug - Abschließender Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg" der Gemeinde Wiemersdorf   

 
 
08/2015/074 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abschließender Beschluss über

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

der Gemeinde Wiemersdorf

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 09.12.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP7 

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 7

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 7

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.Die Gemeindevertretung Wiemersdorf beschließt

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0