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Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet "westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp" nach § 10 BauGB   

 
 
08/2015/074 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 10r das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp

 

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 09.12.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 09.12.2015 TOP 10

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf

 

den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „westlich der Kieler Straße (L319), östlich vom Eichenweg, südlich vom Aukamp, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

1