Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Thorben Trojahn kritisiert, dass die Durchforstung der gemeindlichen Waldflächen zu früh erfolgt ist und letztendlich hierfür aus Sicht der Gemeinde kein wirtschaftlicher Zwang bestand. Bürgermeister Klinger erwidert hierzu, dass die Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft in der Vergangenheit immer sehr gut gelaufen ist. Gleichwohl bietet er an, dass in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Geschäftsführer, Herrn Axel Koch, Herrn Thorben Trojahn und ihm ein enstprechender Austausch zu den Kritikpunkten stattfinden wird. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/03 a)
b) Auf die von Frau Anne Stracke gestellt Frage zum Rohrleitungsbau in der Bimöhler Straße und speziell zu der vorgenommenen Verlängerung der Kanalleitung in einer Länge von ca. 22 Metern Richtung Bimöhlen nehmen sowohl Bürgermeister Klinger als auch der Vorsitzende des Planungs- und Maßnahmenausschusses, Herr Bernd Konrad, umfangreich Stellung. Hierbei bringt Herr Konrad zum Ausdruck, dass der bauausführenden Firma Depenbrook bisher von der Gemeinde kein Auftrag für die Verlängerung dieser Kanalleitung erteilt wurde und die Gemeinde letztendlich auch nicht bereit sein wird, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen, es sei denn, dass sich bspw. noch eine Folgeverwendung hierfür finden sollte. Gemeindevertreter Lange stellt hierzu den Antrag, klären zu lassen, wer den Auftrag für die Verlängerung der Kanalleitung an die Firma Depenbrook erteilt hat. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/03 b)
c) Weiterhin kritisiert Frau Anne Stracke den desolaten Zustand der Baustellenabsperrungen seit der Weihnachtsurlaubsphase der Firma Depenbrook und fragt, wer hierfür zuständig sei. Herr Konrad erläutert hierzu, dass im Zuge des Bauvorhabens eine Spezialfirma mit der Baustellenabsperrung und –ausschilderung beauftragt wurde; in dieser Hinsicht soll diese Fachfirma über das bauaufsichtsführende Ingenieurbüro zeitnah aufgefordert werden, den ordnungsgemäßen Zustand der Baustellenabsperrungen regelmäßig zu überwachen bzw. zu überprüfen. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/03 c)
d) Frau Rosemarie Petersen spricht die Oberflächenwasserproblematik vor ihrem Grundstück im Heidmühler Weg an. Danach kann das Oberflächenwasser nach Regenfällen in diesem Bereich nicht ablaufen und es kommt jeweils zu einer großen Pfützenbildung. Nach einer Aussprache besteht Einvernehmen, dass der Bauhof sich mit entsprechenden Sofortmaßnahmen des Problems annehmen wird. Hierzu wäre nach Ansicht des Bauhofleiters, Herrn Stick, ggf. mittelfristig ein Regeneinlauf zu schaffen. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/03 d)
e) Weiterhin spricht Frau Petersen die in letzter Zeit im Bereich des Containerplatzes zu beobachtende Unordnung bspw. durch Müllablagerungen an; dies ist nach ihrer Einschätzung auch auf die zu geringe Dimensionierung der Container zurückzuführen.
f) Weiterhin weist Frau Petersen darauf hin, dass in der Schulstraße in Höhe des Grundstücks Hassenstein aufgrund der abgerutschten Böschung ein Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen in Teilen nicht möglich ist. In dieser Hinsicht sagt Bürgermeister Klinger ein Überprüfung der Situation durch den Bauhof zu. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/03 f)
g) Auf die von Frau Martina Göttsche gestellte Frage, ob das von ihr an die Gemeinde gerichtete Schreiben wegen der Flüchtlingsunterbringungssituation angekommen sei und hierauf eine Antwort zu erwarten ist, teilt Bürgermeister Klinger mit, dass die Gemeinde hierzu ein Informationsschreiben an alle Haushalte herausgegeben hat. Im weiteren Verlauf schlägt Anne Stracke vor, dass die Gemeinde die Bürger bei Entscheidungen in Flüchtlingsangelegenheiten einbinden sollte. Bürgermeister Klinger als auch Herr Konrad verweisen in dieser Hinsicht darauf, dass das Flüchtlingsthema bereits in mehreren Sitzungen behandelt wurde, so u. a. auch in der Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses am 07.10.2015. Bürgermeister Klinger erläutert die Hintergründe für die Notwendigkeit der Schaffung / Findung von geeigneten Flüchtlingsunterkünften im Gemeindegebiet. Hierbei ist die Vorgabe des Amtsausschusses zu berücksichtigen, dass pro Standort maximal 25 Flüchtlinge unterzubringen sind. Ziel ist es hierbei, eine vernünftige Lösung zu finden, die sowohl von der Gemeindevertretung als auch von den Bürgern mitgetragen wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||